Voraussetzungen und Bedingungen

Was die Bewerber unserer Recherchereisen beachten sollten…

Die Recherchereisen von journalists.network richten sich an fest angestellte und freie Journalistinnen und Journalisten aus Agenturen, Print, Online, Radio und Fernsehen. Sie sollten zumindest ein Jahr Berufserfahrung mitbringen und dürfen nicht älter als 39 Jahre sein. Da wir mit unseren Reisen gerade auch den journalistischen Nachwuchs fördern wollen, können sich auch Journalistenschülerinnen und -schüler sowie Studierende der Journalistik bewerben, die bereits Beiträge publiziert haben. Ziel der Reise ist die Veröffentlichung von Beiträgen in den Heimatmedien.

Sponsoren und Förderer

Unsere Recherchereisen, die wir unter dem Selbstkostenpreis anbieten, werden von zwei oder mehreren Stiftungen oder Förderern aus der Wirtschaft unterstützt. Für Programm und Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist allein journalists.network verantwortlich. Sponsoren bieten in der Regel einen Gesprächs- oder Reportagetermin im Land an. Unsere Reisen dienen der unabhängigen Recherche und sind frei von weiteren Einflüssen Dritter.

Sicherheit und Gesundheit

Reiseziele und Programmpunkte werden von den Organisatorinnen und Organisatoren einer Reise sorgfältig und gewissenhaft ausgewählt. Dennoch kann journalists.network nicht für die Sicherheit und Unversehrtheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer garantieren. Für den Abschluss einer ausreichenden Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport und die Versicherung möglicher Unfallfolgen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.

Auch der nötige Impfschutz liegt in der Verantwortung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Bei Reisen und Veranstaltungen gilt zudem mit Blick auf Corona die 2G-Plus-Regel, demnach ist eine Teilnahme oder Zutritt nur für Geimpfte und Genesene möglich, die zusätzlich getestet sein müssen. 

Kosten und Erstattung

Im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Vorkommnisse sind journalists.network und die Organisatoren der Reise jederzeit berechtigt, die Reise oder einzelne Programmpunkte zu verschieben oder abzusagen. Muss eine Reise storniert weden, erhalten die Teilnehmer ihre Beiträge zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

Die Zusage von Seiten der ausgewählten Teilnehmer ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnehmerbeitrages. journalists.network kann diesen im Falle eines Rücktritts nur erstatten, wenn dem Verein bei einer Umbuchung nachweislich keine Kosten entstehen. Da Flug- und Visadaten oft nicht mehr geändert werden können und Umbuchungen nicht möglich sind, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Aktive Beteiligung

Unser Verein lebt vom ehrenamtlichen Engagement, wir sind kein Reisebüro. Wir erwarten daher auch von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unserer Reisen eine aktive Beteiligung. Dazu gehört die verpflichtende Teilnahme am gesamten Reise-Programm. Anderenfalls behalten wir uns vor, eventuelle Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Recherchen zu weiteren, selbstgewählten Themen können in der dafür vorgesehenen Zeit vorgenommen werden.

Zur aktiven Beteiligung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kann es beispielsweise gehören, zur Vorbereitung auf einen Termin ein Kurzreferat zu halten, nach der Reise einen Recherchebericht zu verfassen oder ein Nachtreffen zu organisieren. Außerdem freuen wir uns, wenn über die Reise hinaus Interesse besteht, sich in unserem Netzwerk zu engagieren.